Zwei Menschen zeigen den Daumen hoch, Stichwort: Zu Hause Bleiben

Ambulante Pflege

Ein Pflegedienst mit Herz und Kompetenz...

Unser Team bestehend aus über 30 erfahrenen und qualifizierten Mitarbeitern aus der Kranken- und Altenpflege betreut seit mittlerweile mehr als 25 Jahren Menschen verschiedener Altersgruppen hauptsächlich im Hamburger Osten. Unser Ziel ist es Krankenhaus- oder Heimaufenthalte zu verhindern, denn am wohlsten fühlen sie sich in ihrer häuslichen Umgebung. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Menschen so zu betreuen und zu pflegen, wie wir es für uns selbst auch gerne hätten.

Der soziale Dienst Karin Kaiser hat ein ganzheitliches Pflegekonzept entwickelt, bei dem die Bedürfnisse und Möglichkeiten des Patienten im Mittelpunkt stehen. Bereits beim ersten ausführlichen, individuellen Beratungsgespräch nehmen wir uns die Zeit mit Ihnen gemeinsam einen Pflegeablauf zu planen.

Ein Pfleger hilft einer netten Dame im apricotfarbenem Morgenmantel

Beistand rund um die Pflege

Wir helfen gerne!

Wir nehmen Ihnen alle erforderlichen Formalitäten ab und zeigen Ihnen mögliche Wege der Kostenübernahme. Neben den Veranstaltungen von Pflegekursen für Angehörige und Pflegende führen wir auch individuell abgestimmte Schulungen für Angehörige im Hause des Patienten durch. Auch bei der Wohnraumanpassung oder bei der Beschaffung von Pflegehilfsmitteln, Vermittlung eines Mittagstisches oder eines Notrufsystems stehen wir Ihnen gerne bei Seite.

E-Mail: pflege@sozialerdienst.de

Leistungen

Medizinische Versorgung
Pflegehilfe
Haushaltshilfen

Haben Sie nach dem Antragsverfahren zur Einstufung in die Pflegeversicherung einen Pflegegrad erhalten, so haben Sie die Wahl zum Bezug von Geldleistungen oder Sachleistungen.

Geldleistungen: Sie werden von einem Angehörigen oder Bekannten gepflegt und erhalten dafür Geld von der Pflegekasse:

  • Pflegegrad 1: Sie haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € / Monat
  • Pflegegrad 2 monatlich 332,00 €
  • Pflegegrad 3 monatlich 573,00 €
  • Pflegegrad 4 monatlich 765,00 €
  • Pflegegrad 5 monatlich 947,00 €

Sachleistungen: Beauftragen Sie für Ihre Pflege einen Pflegedienst, werden die Leistungen des Pflegedienstes bis zur einer bestimmten Höhe direkt von Ihrer Pflegekasse bezahlt:

  • Pflegegrad 1: Sie haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € / Monat
  • Pflegegrad 2 monatlich 761,00 €
  • Pflegegrad 3 monatlich 1.432,00 €
  • Pflegegrad 4 monatlich 1.778,00 €
  • Pflegegrad 5 monatlich 2.200,00 €

Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 können ihren Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat auch zum Ersatz von Aufwendungen für Leistungen der ambulanten Pflegedienste für häusliche Pflegehilfe einsetzen. Die Pflegeleistungen können entsprechend der individuellen Pflegesituation bedarfsgerecht zusammengestellt werden.

Sie können beide Leistungen einzeln oder kombiniert in Anspruch nehmen. Die Kombinationsleistung ist dann sinnvoll, wenn Sie über den Pflegedienst nur geringfügige Leistungen benötigen. Sie können sich einen Restbetrag als Geldleistung von der Pflegekasse auszahlen lassen.

Wenn man sich mit dieser Thematik erstmalig beschäftigt, so scheint das System recht schwierig zu verstehen. Scheuen Sie nicht davor zurück, uns zu fragen. Wir beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen: am Telefon oder nach Terminabsprache bei Ihnen zu Hause oder in unseren Räumen. Sicher können wir Sie beim Verstehen voranbringen, so dass Sie leichter zu einem Entschluss kommen können, was in Ihrer speziellen Lage zu tun ist.